Der Süßstoff Neotam (Aspartam-Dimethylbutylamid), gekennzeichnet mit der Nummer E961, ist ein Lebensmittelzusatz mit einer 7.000-13.000 stärkeren Süßkraft als herkömmlicher Haushaltzucker sowie der 30-60 fachen Süße von Aspartam. Weltweit ist es in über 35 Ländern und in der EU seit Jänner 2010 als unbedenklicher Süßstoff zugelassen.1
Eigenschaften vom Süßstoff Neotam
Das Aspartam-Derivat Neotam kommt in farbloser Pulverform vor und ist in Wasser löslich. Allerdings verliert es durch den Zerfall seine Süßkraft. Im Gegensatz zu vielen anderen Zuckerersatzstoffen ist Neotam hitzebeständig und kann somit auch zum Backen verwendet werden. Der erzeugte Süßgeschmack hält lange an und verstärkt unter anderem Citrus- und Fruchtaromen, Vanille, Minze und den Geschmack von Schokolade.2 Neotam wird durch eine reduktive Alkylierung aus Aspartam und 3,3-Dimethylbutyraldehyd gewonnen und besteht aus Methanol und den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin.
Worin es enthalten?
Der Süßstoff E961 wird besonders in der Herstellung von kalorienarmen Lebensmitteln hergestellt. In diesen Produkten ist Neotam vermehrt enthalten:
- Alkoholfreies Bier sowie Bier mit geringem Alkoholgehalt
- Tafelbier
- Diabetische Lebensmittel
- Tafelsüße
- Backware
- eingelegtes Obst und Gemüse
- Kaugummis
- Marmeladen und Konfitüren
- Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis
Verträglichkeit
Nach intensiven Studien ist die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zum Entschluss gekommen, dass Neotam unbedenklich für den menschlichen Verzehr ist. Sie hat den ADI-Wert auf 2 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.3 Lediglich Personen mit Phenylketonurie (PKU) sind darauf angewiesen, auf ihre Neotam-Zufuhr zu achten.