Oft heißt es, Aspartam habe schwerwiegende Nebenwirkungen auf den menschlichen Körper. Häufig vermutete Symptome sind etwa Durchfall, Migräne, Schwindel oder Kreislaufprobleme. In manchen Ecken des Internets stößt man auf sogar auf selbsternannte Experten, die dem Süßstoff eine krebserregende oder schlichtweg „giftige“ Eigenschaft zuschreiben. Keine dieser Behauptungen wurde bis heute tatsächlich bestätigt.
Der Grund für das negative Image von Aspartam liegt wohl darin, dass es beim Abbau im Körper in die beiden Aminosäuren Phenylalanin und Asparaginsäure sowie eine kleine Menge Methanol zerlegt wird. Was die wenigsten wissen: Die beiden Aminosäuren sind auch von Natur aus in den meisten proteinhältigen Nahrungsmitteln wie Milch oder Fleisch enthalten. Phenylalanin wiederum ist nur für einen geringen Prozentsatz von Menschen schädlich – nämlich jene, die an der seltenen erblichen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) leiden. Deshalb sind aspartamhältige Lebensmittel mit dem Hinweis „enthält Phenylalanin“ oder „enthält eine Phenylalaninquelle“ gekennzeichnet.
Bleibt noch das Methanol, eine Substanz, die auch beim Abbau natürlicher Lebensmittel wie Obst und Gemüse entsteht und die sehr wohl toxisch wirken kann – aber nur, wenn zu große Mengen davon eingenommen werden. Die beim Verzehr von Aspartam entstehenden Mengen von Methanol sind allerdings so klein, dass sie auf die Körperfunktionen keinerlei Auswirkungen haben und auch nicht giftig sind. Zum Vergleich: Eine Portion Tomatensaft enthält 6 Mal so viel Methanol wie dieselbe Portion eines Soft Drinks, der mit Aspartam gesüßt wurde; und eine Portion fettfreie Milch enthält 6 Mal mehr Phenylalanin und 13 Mal mehr Asparaginsäure als ein mit Aspartam gesüßter Diätdrink.
Was sagt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit?
Aspartam hat keine Nebenwirkungen, solange der sogenannte ADI-Wert eingehalten wird – das ist die von den Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor der Zulassung festgelegte Verzehrsmenge, die ein Leben lang täglich ohne Risiko für die Gesundheit verzehrt werden kann. Zu diesem Urteil ist die EFSA in ihrer umfassendsten Untersuchung von 2013 gekommen, nachdem sie alle bisherigen Untersuchungen kritisch beurteilt haben.
Bei Aspartam liegt der „ADI Wert“ (acceptable daily intake / akzeptable tägliche Dosis) bei 40 mg pro Kilo Körpergewicht und pro Tag. Das bedeutet, ein 60 kg schwerer Mensch müsste täglich ein Leben lang 12 Dosen à 330 ml einer mit Aspartam gesüßten Diätlimonade zu sich nehmen, um diesen Wert zu erreichen.
Um den ADI-Wert für einen Zusatzstoff festzustellen, werden anhand von Versuchen mit Tier- und Zellkulturen folgende Fragen sorgfältig geprüft:
- Das Verhalten dieses Zusatzstoffes im Organismus: wird er verändert, angereichert oder unverändert ausgeschieden?
- Führt dies zu akuten Folgen, sind diese dauerhaft oder reversibel, also rückgängig zu machen?
- Gibt es Hinweise auf zellverändernde, krebserregende oder erbgutverändernde Eigenschaften?
Diese Tests ergeben die Verzehrmenge, die in keiner Versuchsreihe irgendeine Wirkung zeigte, also auch nach langfristiger Fütterung ohne negative Folgen für die Gesundheit der Versuchstiere bleibt. Diese Menge wird nun zur Erhöhung der Sicherheit der KonsumentInnen nochmals durch 100 geteilt. So erhält man den ADI-Wert.
Wie überall gilt also auch hier: Auf die Menge kommt es an. Von einem übermäßigem Konsum ist – wie bei allen anderen Lebens- und Genussmitteln auch – aus ernährungsphysiologischer Sicht abzuraten. Auch das Erhitzen von aspartamhältigen Lebensmitteln ist nicht zu empfehlen, da Aspartam beim Erhitzen in seine Bestandteile zerfällt und seine Süßkraft verliert.
Weitere Informationen zum Thema Nebenwirkungen finden Sie auch in den FAQs.