Der Süßstoff Aspartam kommt primär als Zuckerersatz in Getränken, Cornflakes, Süßspeisen und Desserts, Kaugummis und anderen Kalorien- oder Zuckerreduzierten Lebensmitteln zum Einsatz.
NutraSweet, Canderel und mehr
Man kann Aspartam allerdings auch als Tabletten oder in flüssiger Form kaufen. So können etwa Tees und Kaffees sowie Süßspeisen und Desserts ohne Zucker gesüßt werden.
1970 wurde Aspartam erstmals von der amerikanischen Firma G.D. Searle & Co. hergestellt und nach 11 Jahren intensiver Überprüfungen diverser Gesundheitsbehörden wurde es ab 1981 als NutraSweet auf den Markt gebracht. Der Name setzt sich aus den zwei englischen Begriffen „nutriment“ (= Nahrung) und „sweet“ (= Süß) zusammen. Noch heute gibt es die NutraSweet Company, welche aus G.D. Searle & Co. hervorgegangen ist und 2018 durch Manus Bio Inc. übernommen wurde.
Weitere Markennamen für Aspartam
Das ursprüngliche Patent ist 1991 ausgelaufen, weshalb der Süßstoff heute von verschiedenen Herstellern weltweit produziert wird. Gängige Markennamen für Aspartam sind:
- NutraSweet
- Amino-Sweet
- Canderel
- Equal Classic
- und Sanecta.
In der Europäischen Union müssen Süßstoffe auch in der Zutatenliste eines Lebensmittels angeführt werden. Für Aspartam ist das der Zusatz „Süßstoff: Aspartam“ oder „Süßstoff: E-951“. Und da Aspartam aus Asparaginsäure hergestellt wird und diese problematisch ist für Menschen, die an Phenylketonurie leiden (PKU), werden mit Aspartam gesüßte Produkte EU-weit mit der Angabe „Enthält eine Phenylalaninquelle“ versehen.