Wer auf sein Gewicht achtet, es reduzieren möchte oder an Diabetes leidet, kauft naturgemäß anders ein als die übrigen KonsumentInnen: Der ständige Blick auf die Verpackung und Bezeichnung der Lebensmittel gehört zum Alltag, schließlich sollen vor allem die mit „light“, „kalorienreduziert“ oder „kalorienarm“ bezeichneten Produkte in den Einkaufswagen. Um eine Geschäftemacherei mit diesen Begriffen oder eine Irreführung zu verhindern, hat die EU daher die Verwendung dieser Begriffe klar geregelt.
Kalorienreduziert oder -arm: Wo ist der Unterschied?
- Kalorienreduziert
- min. -30% kcal
- Kalorienarm fest
- max. 50 kcal / 100g
- Kalorienarm flüssig
- max. 20 kcal / 100ml
So dürfen als „kalorienreduziert“ nur noch jene Lebensmittel bezeichnet werden, die mindestens 30 % weniger Energie enthalten als ein vergleichbares herkömmliches Produkt. Noch strenger sind die Kriterien für „kalorienarme“ Lebensmittel: Sie dürfen pro 100 g nicht mehr als 50 kcal enthalten, bei flüssigen Lebensmitteln dürfen es sogar nicht mehr als 20 kcal pro 100 ml sein.
Wie „light“ sind Light-Produkte?
Am schwierigsten verhält es sich mit den beliebten „Light“-Produkten: Denn diese so wunderbar nach Schlankheit und Leichtigkeit klingende Bezeichnung kann sich sowohl auf die Inhaltsstoffe, die Bekömmlichkeit, aber auch die leichte Zubereitung beziehen. Hier gilt: Ist die Kalorienreduktion damit gemeint, muss das Produkt mindestens 30% weniger Zucker, Alkohol, Fett oder Kalorien als das herkömmliche Produkt enthalten. Das kann allerdings auch bedeuten, dass ein Light-Joghurt beträchtliche Zuckermengen enthält, um den fehlenden Fettgehalt auszugleichen – und somit letztendlich beinahe genauso viele Kalorien enthält wie ein herkömmliches. Es lohnt sich daher in jedem Fall, die Nährwerttabellen auf der Verpackung genauer zu studieren, bevor ein Produkt im Einkaufswagen landet. PS: Von Natur aus kalorienarme Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Vollkornprodukte oder fettarmes Fleisch enthalten außerdem jede Menge Vitamine und Mineralstoffe.