Aspartam ist häufig in Lebensmitteln enthalten, die zucker- oder kalorienreduziert sind. Da es sich um einen Lebensmittelzusatzstoff handelt, muss dieser nach lautender EU-Verordnung als solcher auf der Verpackung angeführt werden. Bei Aspartam ist das beispielsweise der Zusatz „Süßungsmittel: Aspartam“ oder „Süßungsmittel: E-951“.
Diese Produkte enthalten Aspartam
Aspartam ist vor allem in folgenden Lebensmitteln enthalten:
- energiereduzierten bzw. zuckerfreien Getränken ohne Alkohol
- Desserts und Süßwaren
- Brotaufstrichen
- Marmeladen
- Konfitüren
- Gelees
- süßsauren Obst- und Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven
- Milchprodukten
- Feinkostsalaten
- Senf
- Soßen
- Kaugummis
Warum enthalten diese Produkte Aspartam?
Das kann mehrere Gründe haben: Einerseits kann es sich um ein zuckerreduziertes oder kalorienarmesProdukt handeln, in welchem Aspartam als Zuckerersatzstoff eingesetzt wird. Andererseits kann es sich um ein Produkt handeln, welches aus herstellungstechnischen Gründen nicht mit herkömmlichem Zucker (Saccharose) gesüßt werden kann. In der Europäischen Union erhalten nur jene Lebensmittelzusatzstoffe eine Zulassung, welche die folgenden drei Bedingungen erfüllen:
- Der Zusatzstoff muss sicher sein.
- Er muss technologisch notwendig sein.
- Er darf die Konsument:innen nicht täuschen.
Aspartam ist immer gekennzeichnet
Enthält ein Lebensmittel Aspartam als Süßstoff, dann ist auf der Verpackung zusätzlich der Hinweis „Enthält eine Phenylalaninquelle“ anzuführen. Dieser Hinweis ist vor allem für Menschen relevant, die an einer Phenylketonurie leiden. Dabei ist der Stoffwechsel der Aminosäure Phenylalanin gestört.
Quellen:
https://www.ages.at/mensch/ernaehrunglebensmittel/lebensmittelinformationen/zusatzstoffe