Nicht unbedingt. Die Silbe „Diät-…“ in der Bezeichnung weist nur darauf hin, dass dieses Lebensmittel für die Ernährung bei einer bestimmten Krankheit (z.B. Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Allergien) oder für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gedacht ist. Diätprodukte unterliegen daher einer besonderen Kontrolle und spezifischen Gesetzen (Diätverordnung).
Geht es allerdings nach der EU, soll es künftig keine Lebensmittel mehr mit dem Begriff „Diät-“ in den Supermarktregalen geben. Begründung: Dies sei nicht mehr zeitgemäß, außerdem würden die EU-Mitgliedsländer die entsprechenden Rechtsvorschriften unterschiedlich auslegen. Ehe es dazu kommt, müssen allerdings erst das EU-Parlament sowie die Mitgliedsstaaten dem Vorschlag zustimmen.
Verpflichtend: Energie und Nährwertangaben
Auch bezüglich der Energie- und Nährwertangaben sieht die EU künftig strengere Bestimmungen vor. Ein absolutes Muss: Die Angabe des Energiegehalts (Brennwert) sowie von sechs Nährstoffen – Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Angaben müssen in Form einer übersichtlichen Tabelle präsentiert werden. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben, zusätzliche Angaben pro Portion sind zulässig und wünschenswert. In Kraft treten wird diese Bestimmung zwar erst im Dezember 2016, ein Großteil der Lebensmittelproduzenten hat dieses Modell allerdings bereits freiwillig umgesetzt.