Sucralose (E-955) ist einer der beliebtesten Zuckerersatzstoffe und wird in vielen Lebensmitteln wie kalorienreduzierten Desserts, Marmeladen, Süßigkeiten, Diabetiker-Produkten aber auch Arzneimitteln und E-Zigaretten Liquids verwendet. Immer wieder kursieren Gerüchte, dass Süßstoffe wie Sucralose und Co. krebserregend sind.
Wie kann ich sicher sein, dass Sucralose nicht krebserregend ist?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority = EFSA) prüft Süßstoffe vor der Zulassung sehr genau auf ihre Unbedenklichkeit. Sucralose wurde 2009 durch die EFSA zugelassen und somit als nicht gesundheitsschädlich eingestuft.
Es werden immer wieder Neubewertungen durchgeführt und aktuelle Studien untersucht. 2017 hat die EFSA auf Anfrage eine Stellungnahme zu einer Studie des Ramazzini Instituts veröffentlicht, bei der Sucralose in Mäusen angeblich Krebsvorstufen erzeugt hat. Die Behörde für Lebensmittelsicherheit kam zu dem Ergebnis, dass die Studie einige Schwächen aufzeigte und die Daten nicht ausreichend waren. Außerdem wurden in anderen Studien mit Mäusen und Ratten keine krebserregenden Effekte von Sucralose gefunden.
Vorsicht beim Erhitzen
Im April 2019 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland eine Stellungnahme zu Sucralose veröffentlicht. Bei Erhitzung über 120°C (v.a. von Sucralose-haltigen Lebensmitteln wie Gemüsekonserven und Backwaren) zersetzt sich der Süßstoff schrittweise. Es entstehen dabei Stoffe, die gesundheitsschädlich sein können. Es ist jedoch noch nicht klar, in welcher Menge diese Stoffe gebildet werden und wie groß das Risiko tatsächlich ist. Die EFSA führt derzeit eine Neubewertung der Sucralose durch. Ergebnisse erscheinen voraussichtlich Ende 2022.
Derzeitige Empfehlung
Die AGES empfiehlt aufgrund der aktuellen Datenlage, Lebensmittel, die Sucralose enthalten, nicht zum Kochen oder Backen zu verwenden, wenn auf über 120°C erhitzt werden muss.
Auch E-Zigaretten Liquids, die Sucralose enthalten, sollten mit Vorsicht verwendet werden.